AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Tanner Tennis für Verbrauchergeschäfte


1. Geltungsbereich dieser AGB

1.1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von Tanner Tennis (im Folgenden TT), insbesondere den Kauf von Waren. Die Leistungen von TT erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB Zusatzaufträge) mit dem Kunden.

2. Begriffsdefinitionen

Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt:

2.1. "Kunde" ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von TT, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.

2.2. "Leistung" ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von TT, egal welcher Art.

2.3. "Ware" ist jedes Produkt (jede Sache), das von TT angeboten bzw. vertrieben wird.

2.4. "Bestellung" ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch TT, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.

2.5. "Auftrag" ("Vertrag") ist das zwischen TT und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.

3. Auftrag, Lieferung/Leistung

3.1. Kaufverträge kommen unmittelbar mit der Zahlung an der Tanner Tennis, Kreditkarte oder an der Kassa zustande.

3.2. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen TT abgeleitet werden können.

3.3. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von TT zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen von TT bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TT. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.

3.4. Im Fall des Kaufes einer Tanner Tennis, das noch Adaptierungsarbeiten durch TT bedarf und an den Kunden einvernehmlich zu einem späteren Zeitpunkt geliefert wird, gilt die Leistung einer Vorauszahlung durch den Kunden als vereinbart. Durch Leistung dieser Vorauszahlung per Ueberweisung oder Bar gegen Quittung an TT kommt der gegenständliche Kaufvertrag zustande.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher TT gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Kauf zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von TT (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.

4.2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von TT über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

4.3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.

4.4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für TT, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von TT über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit TT nicht gehörenden Waren erwirbt TT Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

4.5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von TT hinzuweisen und muss der Kunde TT unverzüglich Anzeige erstatten.

4.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

4.7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. TT ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von TT, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.

5. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot

5.1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. TT übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.

5.3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von vier Wochen vorgenommen.

5.4. Bei Nachlieferungen übernimmt TT für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

5.5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet TT nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für TT tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche TT bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5.6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.

5.7. Sofern TT ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.

5.8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktbzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.

6. Rechtswahl, Gerichtsstand

6.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Käufer dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

6.2. Für Kunden mit einem außerhalb der Schweiz gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das für 8046 Zürich / Schweiz zuständige Gericht.

7. Sonstiges, salvatorische Klausel

7.1. Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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